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Ölabscheider KO

Prüfbericht für die Ölabscheider Generalinspektion in Koblenz

Der Prüfbericht ist das zentrale Dokument jeder Ölabscheider Generalinspektion in Koblenz. Er dokumentiert den ordnungsgemäßen Zustand des Leichtflüssigkeitsabscheiders – oder weist Mängel aus, die zu beheben sind. Für Betriebe im Raum Koblenz, Mayen und Neuwied ist er zugleich Nachweis gegenüber der Wasserbehörde und Grundlage für den Versicherungsschutz.

Was enthält der Prüfbericht nach DIN 1999-100?

Ein vollständiger Prüfbericht der Generalinspektion muss folgende Inhalte umfassen:

Wie lange ist der Prüfbericht gültig?

Der Prüfbericht ist fünf Jahre gültig – beginnend mit dem Prüfdatum. Er ist bis zur nächsten Generalinspektion aufzubewahren und auf Verlangen der unteren Wasserbehörde Koblenz vorzulegen. In der Praxis empfiehlt sich eine Aufbewahrungsfrist von zehn Jahren, um auch die Historie vorangegangener Prüfungen nachweisen zu können. Unternehmen im Industriegebiet Koblenz-Nord und im Gewerbegebiet Bubenheim sollten den Prüfbericht zusammen mit dem Betriebstagebuch griffbereit halten.

Was tun bei Mängeln?

Weist der Prüfbericht Mängel aus, gilt: Schwere Mängel müssen innerhalb von fünf Wochen behoben werden. Eine Nachprüfung bestätigt die Mängelbeseitigung. Mittlere Mängel sind innerhalb von sechs Monaten zu beseitigen. Der beauftragte Fachbetrieb in Koblenz dokumentiert alle Reparaturmaßnahmen, die dem Prüfbericht als Nachtrag beigefügt werden.

Betrieb und Anlage beschreiben – mögliche Vermittlung prüfen lassen.

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Wichtiger Hinweis: Fernando Herrero Ruiz, handelnd unter der Geschäftsbezeichnung Smithbros Productions, führt selbst keine Ölabscheider-Generalinspektionen durch. Kein Fachbetrieb und kein Sachkundiger. Die Generalinspektion erfolgt ausschließlich durch die jeweils beauftragten Fachbetriebe oder Sachkundigen. Der Vertrag über die Leistung kommt direkt zwischen dem anfragenden Unternehmen und dem beauftragten Fachbetrieb oder Sachkundigen zustande.