Vermittlungsplattform – keine eigene Niederlassung in Koblenz +49 1578 2587240
Ölabscheider KO

Einsatzgebiet – Ölabscheider Generalinspektion Koblenz und Umgebung

Unsere vermittelten Fachbetriebe decken das gesamte nördliche Rheinland-Pfalz ab – mit schnellen Anfahrtszeiten zu Ihrem Betrieb.

Koblenz

Alle Stadtteile von Koblenz inklusive der großen Gewerbegebiete: Industriegebiet Koblenz-Nord (In der Florinskaul, Carl-Spaeter-Straße, Rauentaler Weg), Koblenz-Bubenheim, Koblenz-Karthause, Koblenz-Rheinhafen sowie die Innenstadtbereiche mit ihren Kfz-Betrieben und Tankstellen entlang der B9 und Andernacher Straße.

Neuwied

Neuwied mit seinen Industriegebieten im Distelfeld und entlang der B42 – einschließlich aller Stadtteile wie Engers, Heimbach-Weis und Feldkirchen. Zahlreiche Kfz-Betriebe und Speditionen im Neuwieder Becken sind auf regelmäßige Ölabscheider Generalinspektionen angewiesen.

Lahnstein

Lahnstein (Ober- und Niederlahnstein) mit den Gewerbegebieten Friedrichssegen und entlang der B260. Die Nähe zu Rhein und Lahn macht den sorgfältigen Umgang mit Leichtflüssigkeitsabscheidern hier besonders wichtig.

Bendorf

Bendorf mit den Industrie- und Gewerbeflächen am Rhein, dem Gewerbepark Sayn und den Betrieben entlang der B42. Auch die umliegenden Ortsteile Stromberg und Mülhofen gehören zum regelmäßigen Einsatzradius.

Mayen

Mayen in der Eifel mit den Gewerbegebieten Mayen-Ost, Mayen-Nord und Industriegebiet Mayen-Monreal. Trotz der etwas weiteren Anfahrtsstrecke vermitteln wir auch hier Generalinspektionen – für Kfz-Werkstätten, Waschanlagen und Industriebetriebe gleichermaßen.

Betrieb und Anlage beschreiben – mögliche Vermittlung prüfen lassen.

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Wichtiger Hinweis: Fernando Herrero Ruiz, handelnd unter der Geschäftsbezeichnung Smithbros Productions, führt selbst keine Ölabscheider-Generalinspektionen durch. Kein Fachbetrieb und kein Sachkundiger. Die Generalinspektion erfolgt ausschließlich durch die jeweils beauftragten Fachbetriebe oder Sachkundigen. Der Vertrag über die Leistung kommt direkt zwischen dem anfragenden Unternehmen und dem beauftragten Fachbetrieb oder Sachkundigen zustande.