Ölabscheider Generalinspektion für Autowaschanlagen in Koblenz
Autowaschanlagen in Koblenz erzeugen erhebliche Mengen an ölhaltigem Abwasser, das über Leichtflüssigkeitsabscheider nach DIN EN 858-2 gereinigt werden muss. Die fünfjährige Ölabscheider Generalinspektion ist für Portalwaschanlagen, Waschstraßen und SB-Waschplätze gleichermaßen vorgeschrieben.
Im Industriegebiet Koblenz-Nord sowie entlang der Andernacher Straße betreiben mehrere Waschcenter ihre Anlagen – die regelmäßige Generalinspektion ist hier essenziell, um Betriebsunterbrechungen und Bußgelder zu vermeiden.
Leistungsumfang der Generalinspektion für Waschanlagen
Die Prüfung in Autowaschanlagen fokussiert sich auf die hohen hydraulischen Belastungen und den spezifischen Schlammeintrag durch Waschplatzabwässer:
- Dichtheitsprüfung des gesamten Abscheidersystems (Behälter, Rohrleitungen, Schächte)
- Prüfung des Koaleszenzabscheiders auf Verblockung durch Wachse und Tenside
- Kontrolle des selbsttätigen Abschlussmechanismus (Schwimmerschalter) auf Funktion
- Schlammspiegelmessung – Waschanlagen erreichen oft binnen Monaten die maximale Schlammfangkapazität
- Entsorgungsnachweis: Prüfung der Dokumentation von Schlamm- und Ölentsorgung
- Überprüfung der Probenahmevorrichtung für Eigenkontrollmessungen
Prüfablauf nach DIN 1999-100
Vorbereitung: Anlage außer Betrieb nehmen, Abscheiderkammer entleeren und reinigen lassen. Inspektion: Sachkundiger befährt den Innenraum, prüft alle Komponenten messtechnisch und visuell. Besonderes Augenmerk gilt den Tauchwänden – durch chemische Zusätze in Waschwässern können Korrosionsschäden auftreten. Dichtheitsprüfung: Gefüllter Behälter wird über definierten Zeitraum auf Wasserstandskonstanz überwacht. Abschluss: Schriftlicher Prüfbericht mit Fristen, Mängelliste und Empfehlungen für die nächste Inspektion in Koblenz.
Für welche Waschanlagen-Betreiber?
Die Prüfpflicht gilt für alle Betreiber von Autowaschanlagen im Großraum Koblenz, Neuwied und Lahnstein. Dazu zählen Portalwaschanlagen mit Umlaufwassertechnik genauso wie SB-Waschplätze mit Hochdruckreinigern. Auch Mietwaschplätze in Tankstellen unterliegen der Generalinspektionspflicht, wenn sie an einen Leichtflüssigkeitsabscheider angeschlossen sind. Betreiber im Gewerbegebiet Koblenz-Karthause und an der B9 sollten ihre Prüffristen im Blick behalten.
Betrieb und Anlage beschreiben – mögliche Vermittlung prüfen lassen.
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