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Ölabscheider KO

Ölabscheider Generalinspektion für Kfz-Werkstätten in Koblenz

Kfz-Werkstätten in Koblenz mit eigenen Waschplätzen oder ölhaltigen Abwässern aus Reparaturbereichen benötigen eine regelmäßige Ölabscheider Generalinspektion nach DIN 1999-100. Die fünfjährige Prüfpflicht gilt für alle Leichtflüssigkeitsabscheider, die im gewerblichen Kfz-Bereich betrieben werden – unabhängig von der Betriebsgröße.

In den Gewerbegebieten um den Rauentaler Weg und das Industriegebiet Koblenz-Nord sind zahlreiche Autohäuser und freie Werkstätten auf eine zuverlässige Abscheiderwartung angewiesen. Wir vermitteln fachkundige Generalinspektionen für Ihren Betrieb im Raum Koblenz, Neuwied und Mayen.

Was wird bei der Ölabscheider-Generalinspektion in Kfz-Werkstätten geprüft?

Die Generalinspektion umfasst alle Prüfpunkte der DIN 1999-100 in Verbindung mit der DIN EN 858-2 – speziell für Anlagen, die mit mineralölhaltigen Abwässern aus Fahrzeugreparaturen belastet sind:

Ablauf der Prüfung

Schritt 1 – Vorbereitung: Stilllegung der Abscheideranlage, Ablassen von Wasser und Schlamm sofern erforderlich.

Schritt 2 – Inspektion: Befahrung und Innensichtung des Leichtflüssigkeitsabscheiders durch einen zertifizierten Sachkundigen. Messtechnische Erfassung aller relevanten Parameter.

Schritt 3 – Dichtheitsprüfung: Wasserdruckprüfung des Behälters gemäß DIN 1999-100 Anhang A. Bei Auffälligkeiten werden Empfehlungen zur Instandsetzung – etwa im Bereich der Zulaufrohre – gegeben.

Schritt 4 – Prüfbericht: Ausführlicher Prüfbericht mit allen Messwerten, Mängelliste und Fristen für die nächste Generalinspektion. Dieser Bericht ist bei behördlichen Kontrollen in Koblenz vorzulegen.

Gesetzliche Vorgaben für Kfz-Betriebe

Grundlage ist die DIN 1999-100 (Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten), die eine Generalinspektion alle fünf Jahre durch einen Sachkundigen vorschreibt. Zusätzlich sind in Koblenz die Vorgaben des WHG §62 (Anforderungen an Abwasseranlagen) sowie die kommunale Entwässerungssatzung der Stadt Koblenz zu beachten. Kfz-Betriebe im Gewerbegebiet In der Florinskaul und am Rauentaler Weg unterliegen regelmäßigen Überwachungen durch die untere Wasserbehörde.

Betrieb und Anlage beschreiben – mögliche Vermittlung prüfen lassen.

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Wichtiger Hinweis: Fernando Herrero Ruiz, handelnd unter der Geschäftsbezeichnung Smithbros Productions, führt selbst keine Ölabscheider-Generalinspektionen durch. Kein Fachbetrieb und kein Sachkundiger. Die Generalinspektion erfolgt ausschließlich durch die jeweils beauftragten Fachbetriebe oder Sachkundigen. Der Vertrag über die Leistung kommt direkt zwischen dem anfragenden Unternehmen und dem beauftragten Fachbetrieb oder Sachkundigen zustande.