Ölabscheider Generalinspektion für Industrie und Fuhrpark in Koblenz
Industriebetriebe und Fuhrparkbetreiber in Koblenz sind auf funktionierende Leichtflüssigkeitsabscheider angewiesen – von der Lkw-Waschanlage über die Betriebstankstelle bis zur Hallenentwässerung in der Metallverarbeitung. Die Ölabscheider Generalinspektion nach DIN 1999-100 sichert hier nicht nur den Umweltschutz, sondern auch die Betriebsgenehmigung.
In den ausgedehnten Industriegebieten von Koblenz-Nord, entlang der Carl-Spaeter-Straße sowie am Rheinhafen sind zahlreiche Speditionen, Busbetriebe und Verarbeitungsbetriebe ansässig. Auch Betriebe in Bendorf und Neuwied können durch unsere Vermittlung fachgerecht geprüft werden.
Prüfumfang der Generalinspektion in Industriebetrieben
Industrielle Ölabscheider sind oft großvolumig und mehrkammerig ausgelegt – der Prüfumfang geht daher über die Standardinspektion hinaus:
- Dichtheitsprüfung aller Kammern und Verbindungsleitungen gemäß DIN 1999-100
- Schlammfangkontrolle in jeder Kammer – in Fuhrparks mit Diesel-Lkw kann binnen drei Monaten die Füllgrenze erreicht werden
- Koaleszenzabscheider-Prüfung unter Berücksichtigung von Dieselzusätzen (AdBlue-Rückstände können Koaleszenzmaterial schädigen)
- Probenahmeschacht: Zugänglichkeit und Funktionsfähigkeit für Eigenkontrollen
- Hebe- und Pumpwerke: Wenn der Abscheider unterhalb der Rückstauebene liegt, ist das nachgeschaltete Pumpwerk Teil der Prüfung
- Elektrische Warneinrichtungen: Durchgangsprüfung, Alarmweiterleitung an Gebäudeleittechnik
Ablauf der Prüfung
Schritt 1 – Vor-Ort-Begehung: Erfassung aller angeschlossenen Abwasserquellen und der baulichen Anlagensituation im Industriegebiet Koblenz.
Schritt 2 – Stilllegung und Reinigung: Fachgerechtes Absaugen und Entsorgen von Schlamm, Ölphase und Restwasser durch einen zertifizierten Entsorger.
Schritt 3 – Sichtprüfung und Messtechnik: Sachkundiger inspiziert alle Anlagenteile, erfasst Korrosionszustand und prüft Einbauten auf Maßhaltigkeit.
Schritt 4 – Druck-/Dichtheitsprüfung: Wasserdruckprüfung nach DIN 1999-100, Anhang A.
Schritt 5 – Prüfbericht: Detaildokumentation mit Mängelklassifizierung, Fristsetzung für Nachbesserungen und verbindlichem Termin für die nächste Generalinspektion (fünf Jahre).
Für welche Industrieanlagen?
Die Prüfpflicht betrifft alle gewerblichen Leichtflüssigkeitsabscheider im Großraum Koblenz – von der kleinen Kfz-Meisterwerkstatt bis zum Logistikzentrum mit eigener Waschhalle. Besonders fuhrparkintensive Betriebe wie Speditionen, Bauunternehmen mit Maschinenpark oder Entsorgungsfachbetriebe im Gewerbegebiet Lahnstein-Friedrichssegen müssen ihre Prüfintervalle engmaschig einhalten.
Betrieb und Anlage beschreiben – mögliche Vermittlung prüfen lassen.
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