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Ölabscheider KO

Häufige Fragen zur Ölabscheider Generalinspektion in Koblenz

1. Wie oft muss ein Ölabscheider generalinspeziert werden?

Die DIN 1999-100 schreibt eine Generalinspektion mit Dichtheitsprüfung alle fünf Jahre vor – gerechnet ab dem Datum der letzten bestandenen Prüfung. Zusätzlich ist eine halbjährliche Wartung durch einen Fachbetrieb sowie die monatliche Eigenkontrolle durch den Betreiber erforderlich.

2. Ist die Generalinspektion in Koblenz gesetzlich vorgeschrieben?

Ja. Die Generalinspektion ist bundesweit über die DIN 1999-100 und das Wasserhaushaltsgesetz (WHG §62) verpflichtend. Zusätzlich fordert die Entwässerungssatzung der Stadt Koblenz entsprechende Nachweise. Verstöße können mit Bußgeldern bis zu 50.000 Euro geahndet werden.

3. Was passiert bei einer undichten Anlage?

Wird bei der Dichtheitsprüfung eine Undichtigkeit festgestellt, muss diese unverzüglich der unteren Wasserbehörde gemeldet werden. Der Abscheider ist bis zur Instandsetzung stillzulegen. Der Fachbetrieb führt die Reparatur durch – etwa mittels Injektionsabdichtung oder Inliner-Verfahren. Eine Nachprüfung bestätigt die erfolgreiche Sanierung.

4. Wie lange dauert eine Generalinspektion?

Die reine Prüfung dauert – je nach Anlagengröße – zwischen zwei und fünf Stunden. Mit Reinigung, Entleerung und Dokumentation sollten Sie einen halben Arbeitstag einplanen. Größere Anlagen (NS 30+) können einen ganzen Tag beanspruchen. Termine legen wir möglichst in betriebsarme Zeiten.

5. Wer darf die Generalinspektion durchführen?

Die Generalinspektion darf nur ein zertifizierter Sachkundiger durchführen – also eine Person mit nachgewiesener Ausbildung und praktischer Erfahrung an Leichtflüssigkeitsabscheidern. Wir vermitteln ausschließlich an Fachbetriebe, deren Sachkundige die erforderlichen Qualifikationen nach DIN 1999-100 nachweisen können.

6. Welche Dokumente muss ich für die Prüfung bereithalten?

Vor der Generalinspektion benötigt der Sachkundige: Betriebstagebuch mit Eigenkontrollen, Protokolle der letzten halbjährlichen Wartungen, den vorherigen Prüfbericht der letzten Generalinspektion sowie Angaben zu Anlagentyp und Nenngröße.

7. Sind Ölabscheider in Wasserschutzgebieten stärker reglementiert?

Ja. In Wasserschutzgebieten – etwa im Einzugsgebiet der Trinkwassergewinnung Koblenz – gelten strengere Anforderungen. Abscheider müssen zusätzliche Sicherheitsstufen erfüllen (z. B. automatischer Leckagesensor). Die Prüfintervalle können behördlich verkürzt werden. Betriebe in Lahnstein und entlang der Moselzuflüsse sollten ihren Status beim zuständigen Wasserwirtschaftsamt klären.

Betrieb und Anlage beschreiben – mögliche Vermittlung prüfen lassen.

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Wichtiger Hinweis: Fernando Herrero Ruiz, handelnd unter der Geschäftsbezeichnung Smithbros Productions, führt selbst keine Ölabscheider-Generalinspektionen durch. Kein Fachbetrieb und kein Sachkundiger. Die Generalinspektion erfolgt ausschließlich durch die jeweils beauftragten Fachbetriebe oder Sachkundigen. Der Vertrag über die Leistung kommt direkt zwischen dem anfragenden Unternehmen und dem beauftragten Fachbetrieb oder Sachkundigen zustande.