DIN 1999-100 – Die Norm für die Ölabscheider Generalinspektion in Koblenz
Die DIN 1999-100 ist die maßgebliche technische Regel für Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten in Deutschland. Sie definiert Anforderungen an Planung, Bau und Betrieb von Ölabscheidern – und schreibt genau vor, wann und wie die Generalinspektion für Betriebe in Koblenz zu erfolgen hat. Zusammen mit der DIN EN 858-2 bildet sie die Prüfgrundlage für jeden Sachkundigen.
Was schreibt die DIN 1999-100 vor?
Die Norm unterteilt die Abscheiderprüfung in drei Ebenen:
- Eigenkontrolle (monatlich): Der Betreiber prüft selbst Ölschichtdicke, Schlammspiegel und Warneinrichtung – zu dokumentieren im Betriebstagebuch
- Halbjährliche Wartung: Fachbetrieb reinigt Koaleszenzelement, kontrolliert den selbsttätigen Abschluss und nimmt Sichtprüfung aller Anlagenteile vor
- Generalinspektion (alle 5 Jahre): Umfassende Prüfung mit Dichtheitsprüfung, messtechnischer Erfassung und Prüfbericht durch einen zertifizierten Sachkundigen
Dichtheitsprüfung nach DIN 1999-100
Die Dichtheitsprüfung ist das zentrale Element der fünfjährlichen Generalinspektion. Geprüft wird nach Anhang A der DIN 1999-100: Der gesamte Leichtflüssigkeitsabscheider (Behälter, Rohrleitungen, Schächte) wird mit Wasser befüllt und der Wasserspiegel über mindestens 30 Minuten überwacht. Die maximal zulässige Leckrate beträgt 0,1 Liter pro Quadratmeter benetzter Innenfläche. Für Betriebe in Wasserschutzgebieten um Koblenz und Lahnstein gelten besonders strenge Anforderungen.
Gültigkeit und Fristen
Die Generalinspektion ist alle fünf Jahre fällig. Der Prüfbericht muss bis zur nächsten Inspektion aufbewahrt werden – zehn Jahre empfiehlt die Praxis. Bei Mängeln der Klasse „schwer" muss die Nachprüfung binnen fünf Wochen erfolgen. Wird die Frist überschritten, drohen Bußgelder durch die Stadt Koblenz – und im schlimmsten Fall die Stilllegung der Abscheideranlage. Unternehmen im Industriegebiet Bubenheim und entlang der B9 Koblenz sollten daher spätestens sechs Monate vor Fristablauf die Prüfung einplanen.
Für wen ist die DIN 1999-100 verbindlich?
Die Norm gilt für alle gewerblichen Leichtflüssigkeitsabscheider in Koblenz, Neuwied, Mayen und bundesweit. Ausgenommen sind reine Regenwasserbehandlungsanlagen ohne mineralölhaltige Abwässer. Betreiber von Tankstellen, Kfz-Werkstätten, Waschanlagen, Speditionshöfen und Industriebetrieben mit ölbelasteten Abwässern müssen die DIN 1999-100 zwingend einhalten.
Betrieb und Anlage beschreiben – mögliche Vermittlung prüfen lassen.
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